Warum das Thema akut ist
Mehrere Stadtwerke und Verbraucherstellen haben 2026 öffentlich auf Smart-Meter-Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber reagiert. Wiederkehrend geht es um Absenderklärung, mögliche Vertragswirkung, Kosten, §14a-EnWG-Bezüge und die Frage, ob ein Anbieter im Auftrag des örtlichen Stadtwerks, Netzbetreibers oder einer Behörde handelt.
Für Stadtwerke entsteht daraus ein Kommunikationsbedarf: Kundinnen und Kunden erwarten eine verständliche Einordnung, ohne dass der Kundenservice Rechtsberatung oder pauschale Einsparversprechen abgibt.